Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei Verwendung geschmuggelter Butter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
- BFH, 17.01.2006 - VII B 308/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Hamburg, 13.09.2002 - IV 256/99
Zulässigkeit einer Sanktion bei Beantragung einer überhöhten Ausfuhrerstattung
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Insofern sind Angaben zum Warenursprung erstattungserheblich (vgl. FG Hamburg, Urteil v. 13.9.2002, IV 256/99 , juris).Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 3665/87 stellt nicht auf ein Verschulden des Ausführers ab, vielmehr ist die Sanktion bereits für den Fall vorgesehen, dass die höhere Erstattung auf Grund objektiv falscher Angaben beantragt worden ist ( FG Hamburg, Urteil v. 13.9.2002, IV 256/99 , juris).
- BFH, 26.02.2004 - VII R 32/03
20 v. H.-Zuschlag bei Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung auch auf …
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Auch die Erhebung eines Sanktionsbetrages sei nicht zu beanstanden, insoweit beruft er sich auf das Urteil des BFH vom 28.2.2004 (VII R 32/03).Die grundsätzliche Zulässigkeit eines Zuschlags in Fällen der vorschussweisen Erstattung auf den Sanktionsbetrag hat der BFH in seinem Urteil vom 26.2.2004 ( VII R 32/03 , juris) ausdrücklich bejaht.
- EuGH, 30.06.1988 - 318/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung und muss von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsverordnungen einräumen, beachtet werden (EuGH, Urteil v. 3.12.1998, C-318/86, juris). - EuGH, 19.09.2002 - C-336/00
Huber
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Die Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes setzt aber zum einen voraus, dass der gute Glaube des Beihilfe- bzw. Erstattungsempfängers nachgewiesen ist (vgl. EuGH, Urteil v. 19.9.2002, C-336/00 , juris) und zum anderen kommt das Berufen auf den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes erst nach Ablauf eines erheblichen Zeitraumes seit der Zahlung der betreffenden Beihilfe bzw. Erstattung in Betracht (vgl. EuGH, Urteil v. 12.5.1998, C-366/95 , juris). - EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Steff-Houlberg Export u.a.
Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2004 - IV 396/02
Die Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes setzt aber zum einen voraus, dass der gute Glaube des Beihilfe- bzw. Erstattungsempfängers nachgewiesen ist (vgl. EuGH, Urteil v. 19.9.2002, C-336/00 , juris) und zum anderen kommt das Berufen auf den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes erst nach Ablauf eines erheblichen Zeitraumes seit der Zahlung der betreffenden Beihilfe bzw. Erstattung in Betracht (vgl. EuGH, Urteil v. 12.5.1998, C-366/95 , juris).